Studierende im Hörsaal

Beruflich Qualifizierte

Mit einer abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung und drei Jahren Berufspraxis kann man auch ohne Abitur Fächer studieren, die nicht dem bisherigen Berufsweg entsprechen. Dies gilt auch, wenn nach der Ausbildung Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt wurden. Diese Zeit wird als Berufspraxis anerkannt. Mit diesen Qualifikationen haben Studieninteressierte die Wahl zwischen einem Probestudium (nichtzulassungsbeschränkte Studiengänge) oder einer Zugangsprüfung, die im SLI abgelegt werden kann.

FAQ Beruflich Qualifizierte

Studieninteressierte, mit einer abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung und einer mindestens dreijährigen auch der Ausbildung fachlich nicht entsprechenden beruflichen Tätigkeit die einen Studiengang belegen wollen, der fachlich nicht dem bisherigen Berufsweg entspricht.

Einer beruflichen Tätigkeit gleichgestellt werden bei dieser Zugangsmöglichkeit die Erziehung minderjähriger Kinder, die Pflege eines Angehörigen und die hauptverantwortliche und selbständige Führung eines Familienhaushalts.

Durch die Zugangsprüfung wird festgestellt, ob die sich bewerbende Person die fachlichen und methodischen Voraussetzungen für das Studium des angestrebten Studiengangs erfüllt.

Die Zugangsprüfung umfasst sowohl eine schriftliche als auch eine mündliche Prüfung.

Der schriftliche Teil der Zugangsprüfung umfasst die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch. Die mündliche Prüfung beschäftigt sich mit Themen, die für den angestrebten Studiengang relevant sein könnten.

Der schriftliche Teil der Zugangsprüfung besteht aus drei Prüfungsteilen im Umfang von jeweils 80 Minuten pro Fach. Die gesamte Prüfungsdauer beläuft sich auf vier Stunden.

Der mündliche Teil der Zugangsprüfung umfasst in der Regel mindestens 30 Minuten.

Es müssen beide Teile der Prüfung separat bestanden werden. D.h. Teilnehmer*innen der Zugangsprüfung, die bereits den schriftlichen Prüfungsteil nicht bestanden haben, werden zum mündlichen Prüfungsteil nicht zugelassen.

Die Zugangsprüfung ist bestanden, wenn sowohl der schriftliche als auch der mündliche Prüfungsteil mindestens mit der Note 4,0 (ausreichend) bewertet worden sind.

Über die bestandene Zugangsprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt, mit dem die erfolgreichen Teilnehmer*innen in den „normalen“ Quoten (Auswahlverfahren der Hochschule, Note der Hochschulzugangsberechtigung, Wartezeit) am Vergabeverfahren beteiligt werden.

Für die Aufnahme des Studiums im Wintersemester findet die schriftliche Zugangsprüfung immer in der letzten Aprilwoche, für das Sommersemester in der letzten Oktoberwoche statt.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Zugangsprüfung, die den schriftlichen Teil bestanden haben, werden spätestens zwei Wochen nach Bewertung der schriftlichen Prüfung zur mündlichen Prüfung eingeladen.

Der schriftliche Teil der Prüfung findet in den Räumlichkeiten des SLI (Ebene S-09) statt. Angaben zu Ort und Zeit werden in der Einladung bekannt gegeben.

Um sich mit dem schriftlichen Teil der Zugangsprüfung vertraut zu machen, stellen wir für die jeweiligen Teilbereiche Musterprüfungen inklusive Lösungsschlüssel zur Verfügung, die zuhause am Computer bearbeitet werden können. Außerdem gib es eine Liste mit Literaturhinweisen und nützlichen Weblinks, die angefragt werden kann

Die Musterprüfungen für die einzelnen Teilbereiche sowie die Literaturliste können bei Annette John angefordert werden.

Weitere Infos über #UniWuppertal: